Informationen zu Reisen nach Kroatien
Sie benötigen lediglich Ihren Führerschein und die üblichen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein). Die »Grüne Karte« ist für in der Europäischen Union zugelassene Autos nicht erforderlich.
Wenn Sie mit einem fremden Fahrzeug nach Kroatien einreisen, benötigen Sie eine Vollmacht des Fahrzeughalters, die nicht älter als sechs Monate ist.
In Kroatien gilt das „Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr“, das Bestimmungen enthält, die zum Teil von denen in Deutschland und Österreich abweichen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen:
- Für das Führen von PKWs gilt ein Höchstwert von 0,5 ‰ Alkoholgehalt im Blut, für Fahrer unter 24 Jahren bzw. für ältere Fahrer innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erlangung des Führerscheines 0,0 ‰.
- Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinfluss ist nicht erlaubt. Die Polizei hat das Recht, den Fahrer bei Verdacht auf Drogenkonsum zu testen.
- Das Abblendlicht muss außerhalb der Sommerzeit (MESZ) auch tagsüber eingeschaltet sein.
- Die Benutzung von Handys und anderer die Fahrsicherheit beeinträchtigender Geräte durch den Führer eines Kraftfahrzeuges ist während der Fahrt nicht gestattet, außer unter Verwendung von Einrichtungen, die eine Bedienung ohne Verwendung der Hände ermöglichen (z. B. Freisprecheinrichtung).
- Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt, soweit durch Verkehrszeichen nicht anderweitig beschränkt: 130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Kraftfahr- und Schnellstraßen, 90 km/h auf allen anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, sowie 50 km/h in geschlossenen Ortschaften.
- Für Fahrer unter 24 Jahren bzw. für ältere Fahrer innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erlangung des Führerscheines beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit: 120 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Kraftfahr- und Schnellstraßen, 80 km/h auf allen anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Radfahrer unter 16 Jahren müssen während der Fahrt auf öffentlichen Straßen einen Helm tragen. Radfahrer ab 9 Jahren dürfen öffentliche Straßen nur befahren, wenn sie entweder eine Radfahrprüfung abgelegt haben (entsprechende Bescheinigung erforderlich) oder von einer mindestens 16 Jahre alten Person begleitet werden, anderenfalls ist das Befahren öffentlicher Straßen erst ab 14 Jahren erlaubt.
- Die Polizei kann bei Verstößen den Führerschein vorübergehend für eine Dauer von bis zu 30 Tagen an Ort und Stelle entziehen.
- Um die Bezahlung von Bußgeldern oder Strafen sicherzustellen, kann die Polizei Reisepässe oder Personalausweise von Ausländern für eine Dauer von bis zu drei Tagen beschlagnahmen.
erhalten Sie überall problemlos, auch auf den Inseln. Die Tankstellen entlang der Hauptreisestrecken sind meist rund um die Uhr geöffnet. Sie erhalten überall die Kraftstoffarten Super bleifrei (Eurosuper 95), Super Plus bleifrei (Eurosuper 98) und Diesel.
In den meisten Orten der kroatischen Adriaküste können Sie Motorboote oder Jetski mieten. Bitte beachten Sie, dass in Kroatien für das Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen unbedingt ein gültiger Bootsführerschein erforderlich ist. Im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich gilt diese Regelung in Kroatien auch für Motorstärken unter 5 PS (3,66 kW).
Viele Jetski-Anbieter vermieten Jetski auch ohne Führerscheinnachweis. Es werden intensive Kontrollen durchgeführt und das Risiko einer Geldstrafe liegt ausschließlich beim Mieter bzw. Fahrer.
Es gibt in Kroatien drei sehr gut ausgebaute Mobilfunknetze – »A1« (Vodafone-Partner, alter Name »VIPnet«),»T-mobile« der Kroatischen Telekom und »Tele2«. Die Vorwahl von Deutschland oder Österreich nach Kroatien lautet 00385, von Kroatien nach Deutschland 0049, nach Österreich 0043. Die »0« der Ortsvorwahl wird nicht mitgewählt – z. B. 0049-89-… für München oder 0043-1-… für Wien.
Sie brauchen auch im Urlaub nicht auf das Internet zu verzichten, um z. B. E-Mails abzurufen. Es gibt fast überall kostenlose öffentliche WiFi-Hotspots, außerdem verfügen fast alle Hotels, Ferienanlagen und Ferienhäuser über WiFi-Internet, meist kostenlos.
Die HSPA/LTE-Netze in Kroatien sind sehr gut ausgebaut, sodass Sie mit mobilen Routern oder Smartphones fast überall mobil das Internet nutzen können.
»Roam like at home« – Roaming zu Inlandspreisen
Dank der EU-Regeln für das »Roaming zu Inlandspreisen«, die am 15. Juni 2017 in Kraft getreten sind, müssen Sie für die Nutzung Ihres Mobiltelefons auf Reisen außerhalb Ihres Heimatlandes in den anderen EU-Ländern keine zusätzlichen Roamingentgelte bezahlen. Beim Roaming zu Inlandspreisen gelten für Anrufe und SMS keine Volumenbeschränkungen, allerdings gibt es abhängig von Ihrem Handy-Vertrag Regeln und Grenzen für die Internetnutzung zu Inlandspreisen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Am 1. Januar 2023 wird in Kroatien der Euro eingeführt. Ab dem 15. Januar 2023 ist eine Zahlung in der bisherigen Währung Kuna nicht mehr möglich. Eventuell noch vorhandene Kuna können bis zum 31. Dezember 2023 in allen Banken in Kroatien gebührenfrei in Euro umgetauscht werden.
Der Wechsel von Fremdwährungen (z. B. CHF, USD, GBP) ist in Kroatien in allen Postämtern, Banken und Wechselstuben, sowie an den meisten Hotelrezeptionen möglich. Der Kurs variiert von Bank zu Bank nur leicht, oft aber erheblich von Wechselstube zu Wechselstube, so dass sich ein Vergleich durchaus lohnt.
Sie finden nahezu überall Geldautomaten, an denen Sie Bargeld (Euro) mit EC-Karte und den meisten Kreditkarten abheben können. Außerdem akzeptieren die meisten Geschäfte, Restaurants, Tankstellen und Mautstellen an den Autobahnen die üblichen Kreditkarten wie Visa und Mastercard, mancherorts auch Diners und American Express, außerdem Debitkarten wie z. B. Maestro und Visa Electron.
Riva-Tipp: Wenn Sie mit Ihrer EC- oder Kreditkarte Geld am Geldautomaten abheben, sollten Sie dies nur nur an Geldautomaten von Banken tun, nicht aber an Automaten privater Firmen (z. B. Euronet oder Auro Domus), da diese Firmen hohe Provisionen berechnen.
Die ärztliche Versorgung in Kroatien ist gut – neben den Polikliniken und Krankenhäusern gibt es auch private Ambulanzen und Praxen.
Wenn Sie die Europäische Krankenversicherungskarte haben, die von Ihrer Krankenkasse ausgegeben wird, haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens – zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Reiselandes. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist jedoch kein Ersatz für eine Reise-Krankenversicherung. Inbegriffen sind weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten (z. B. Rückflug in Ihr Heimatland).
Private Ärzte (vor allem Zahnärzte) haben oft keinen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung und sind in bar zu bezahlen.
Wir empfehlen den Abschluss des I.D. Riva Reiseschutz-Paketes der ERGO Reiseversicherung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Haustiere (Hunde und Katzen) gelten für die Einreise nach Kroatien die gleichen Bedingungen wie bei Reisen innerhalb anderer EU-Länder hinsichtlich der Kennzeichnung per Mikrochip in Verbindung mit einem gültigen internationalen Gesundheitsausweis mit Impfbestätigung, insbesondere Tollwutimpfung.
Die Netzspannung beträgt wie in Deutschland oder Österreich 220/240 Volt Wechselstrom – Adapter für Euro- und Schukostecker sind nicht notwendig. Für schweizer Stecker vom Typ SEV 1011 (dreipolig), sogenannte Commonwealth-Stecker (UK, Irland, Malta, Zypern), sowie amerikanische und australische Stecker werden Adapter benötigt.
Mit dem EU-Beitritt Kroatiens zum 1. Juli 2013 sind praktisch alle zollrechtlichen Beschränkungen für Reisende innerhalb der EU aufgehoben worden, soweit es sich um Mengen für den persönlichen Bedarf (keine Handelsware) handelt. Für die Mitnahme von Zigaretten gilt innerhalb der EU eine Obergrenze von 800 Zigaretten pro Person als persönlicher Bedarf.