Informationen zu Reisen nach Montenegro
Sie benötigen Ihren Führerschein, die üblichen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein), sowie die internationale Grüne Versicherungskarte. In der Grünen Versicherungskarte muss die Gültigkeit für Montenegro eingetragen sein. Bei Fehlen muss eine kurzfristige Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird, ist eine Vollmacht notwendig.
- Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, auf Landstraßen 80 km/h. Daneben ist selbstverständlich auf die jeweils aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Ort zu achten, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden.
- Für junge Fahrer (bis 24 Jahre) und Führerscheinneulinge (bis 12 Monate Fahrpraxis) gelten max. 70 km/h auf allen Straßen und max. 40 km/h mit Motorrad.
- Es muss auch am Tag mit Abblendlicht gefahren werden.
- Auto- und Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und sie anlegen, wenn sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall, einer Panne oder aus anderen Gründen auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen.
- Die offizielle Promillegrenze für Fahrer von Kraftfahrzeugen liegt bei 0,5 Promille.
erhalten Sie überall problemlos. Das Tankstellennetz an der Küste ist gut, im Landesinneren eher weniger gut ausgebaut. Sie erhalten üblicherweise die Kraftstoffarten Super bleifrei (Eurosuper 95), Super Plus bleifrei (Eurosuper 98) und Diesel. Viele Tankstellen akzeptieren Kreditkarten.
In den meisten Urlaubsorten in Montenegro können Sie Motorboote oder Jetski mieten. Bitte beachten Sie, dass in Montenegro für das Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen unbedingt ein gültiger Bootsführerschein erforderlich ist. Im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich gilt diese Regelung in Montenegro auch für Motorstärken unter 5 PS (3,66 kW).
Viele Jetski-Anbieter vermieten Jetski auch ohne Führerscheinnachweis. Es werden intensive Kontrollen durchgeführt und das Risiko einer Geldstrafe liegt ausschließlich beim Mieter bzw. Fahrer.
Es gibt in Montenegro drei Mobilfunknetze – »Telenor«, »T-mobile« und »m:tel«. Die Vorwahl von Deutschland oder Österreich nach Montenegro lautet 00382, von Montenegro nach Deutschland 0049, nach Österreich 0043. Die „0“ der Ortsvorwahl wird nicht mitgewählt – z. B. 0049-89-… für München oder 0043-1-… für Wien.
Hinweis: Da Montenegro kein EU-Mitglied ist, gilt hier nicht die EU-Regelung »Roam like at home«. Telefonate nach Deutschland oder Österreich kosten ca. 2,50 € bis 6,00 € pro Minute, ankommende Gespräche ca. 1,50 € bis 2,00 € pro Minute. Viele Provider bieten spezielle Roaming-Pakete an, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Provider im Heimatland.
Sie brauchen auch im Urlaub nicht auf das Internet zu verzichten, um z. B. E-Mails abzurufen. Es gibt fast überall kostenlose WiFi-Hotspots in Cafés und Restaurants, außerdem verfügt die Mehrzahl der Hotels über WiFi-Internet. Außerdem verfügen alle Provider über HSPA/LTE-Netze, so dass Sie mit Ihrem Smartphone, einem entsprechenden USB-Stick oder mobilen Router fast überall mobil das Internet nutzen können. Wir empfehlen Ihnen eine Internet-SIM-Card des Providers »Telenor«, die Sie an den meisten Kiosks kaufen können. Eine Internet-SIM-Card mit 10 GB Traffic innerhalb von 15 Tagen kostet nur 9,95 €. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Offizielle Währung in Montenegro ist der Euro, sodass Sie hier kein Geld wechseln müssen.
Sie finden nahezu überall Geldautomaten/Bankomaten, an denen Sie Bargeld (EURO) mit EC-Karte und den meisten Kredit- und Debitkarten abheben können. Außerdem akzeptieren die meisten Geschäfte, Restaurants und Tankstellen die üblichen Kreditkarten wie Visa und Mastercard, teilweiose auch Diners und American Express, außerdem Maestro und Visa Electron, nicht aber EC-Karten.
Die ärztliche Versorgung in Montenegro ist gut, entspricht aber noch nicht westeuropäischem Standard.
Obwohl Montenegro kein EU-Mitglied ist, wird die Europäische Krankenversicherungskarte bei medizinischen Notfällen anerkannt. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist jedoch kein Ersatz für eine Reise-Krankenversicherung. Inbegriffen sind weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten (z. B. Rückflug in Ihr Heimatland).
Private Ärzte (vor allem Zahnärzte) haben oft keinen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung und sind in bar zu bezahlen.
Wir empfehlen den Abschluss des I.D. Riva Reiseschutz-Paketes der ERGO Reiseversicherung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Haustiere (Hunde und Katzen) benötigen Sie den EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip. Im Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Gültige Tollwutimpfung (bezüglich etwaiger weiterer Impfungen fragen Sie bitte Ihren Tierarzt)
- Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
- Ein Tollwut-Antikörpertest muss bereits vor der Reise durchgeführt werden.
Die Netzspannung beträgt wie in Deutschland oder Österreich 220/240 Volt Wechselstrom – Adapter für Steckdosen sind nicht notwendig.
Für die Einfuhr nach Deutschland und Österreich gelten folgende Reisefreigrenzen:
Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
andere Waren
- bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- bei Flugreisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
- bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
Hinweis Bei der Einreise über einen anderen Mitgliedsstaat der EU sind die gegebenenfalls für diesen Mitgliedstaat geltenden besonderen einzelstaatlichen Vorschriften zu beachten.
Weitere Informationen finden Sie hier für Deutschland und hier für Österreich.